Artikel-Schlagworte: „Pflegebedürftigkeit“

Wann liegt eine Pflegebedürftigkeit vor?

Wann liegt eine Pflegebedürftigkeit vor?

Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn Hilfe wegen Krankheit oder Behinderung notwendig ist. Die gesetzliche Pflegeversicherung greift dann, wenn gewöhnliche und regelmäßig zu verrichtende Tätigkeiten des täglichen Lebens wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft (mindestens sechs Monate) nicht mehr in vollem Umfang durchgeführt werden können. Kein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wird durch eine kurzfristige Pflegebedürftigkeit ( wie z.B. acht Wochen Hilfebedarf nach Fraktur) ausgelöst.

Die Verrichtungshilfen können sich beziehen auf:

Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und/oder Blasenentleerung,

Ernährung: mundgerechte Zubereitung oder die Aufnahme der Nahrung,

Mobilität: selbständiges Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung,

Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechsel der Wäsche und Kleidung, Beheizen der Wohnung

Feststellung einer Pflegestufe:

Eine Pflegebedürftigkeit stellt die Pflegekasse bzw. der Träger der privaten Pflegepflichtversicherung fest.

Gesetzlich Versicherte lässt die jeweilige Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) prüfen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Diese Feststellung erfolgt bei privat Pflegeversicherten, durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt des medizinischen Dienstes der privaten Pflegepflichtversicherung (Medicproof).

Eine Begutachtung der Pflegebedürftigkeit erfolgt grundsätzlich im Haushalt des Pflegebedürftigen durch den MDK.

Pflegestufe 0: “Keine Pflegestufe” ist nicht gleichzusetzen mit “kein Hilfebedarf”. Es bedeutet nur, dass der Hilfebedarf geringer ist als regelmäßig und auf Dauer 90 min. täglich (Pflegestufe 0). Die Sozialämter können auch pflegerische Hilfen übernehmen, wenn keine Pflegestufe anerkannt wurde. Es findet vorher allerdings eine Prüfung der Vermögensverhältnisse statt.

Pflegestufe I: Die erhebliche Pflegebedürftigkeit beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens 46 Minuten auf mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege entfallen. Bei Pflegestufe I werden ab dem 1.7.2008 215 Euro Pflegegeld bzw. 420 Euro als Sachleistung ausgezahlt.

Pflegestufe II: Die Schwerpflegebedürftigkeit beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens drei Stunden lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen. Die grundpflegerische Hilfe muss täglich zu mindestens drei verschiedenen Zeiten nötig sein. Es muss mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Hilfe notwendig sein. Bei Pflegestufe II werden ab dem 1.7.2008

420 Euro Pflegegeld bzw. 980 Euro als Sachleistung ausgezahlt.

Pflegestufe III: Die Schwerstpflegebedürftigkeit beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens fünf Stunden lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen und der konkrete Hilfebedarf jederzeit, auch nachts, gegeben ist (rund um die Uhr). Die schlichte Verlagerung von Pflegemaßnahmen in die Nachtstunden (22 Uhr – 6 Uhr) reicht nicht aus.

Härtefallregelung

Sind die Voraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt, übersteigt die geleistete Pflege diese Bedingungen aber noch deutlich, kann die Härtefallregelung in Anspruch genommen werden. Sie greift, wenn

Bei Pflegestufe III werden ab dem 1.7.2008675 Euro Pflegegeld bzw. 1.470 Euro (in Härtefällen 1.918 Euro ) als Sachleistung ausgezahlt.

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Pflegeheim – einen alten Baum verpflanzt man nicht

Es gibt verschiedene Arten einer Unterbringung für ältere und hilfsbedürftiger Menschen.
Hauptaugenmerk sollte auf einer würdevollen Lebensabendsgestaltung  liegen.

…denn einen alten Baum verpflanzt man nicht…

Ein Altenheim, auch Altersheim oder Seniorenheim genannt, ist eine Wohneinrichtung für ältere Menschen. Vom Volksmund wird sie auch Altersheim genannt. Gemeint ist damit eine Heimeinrichtung zur Unterbringung, Betreuung und Pflege alter Menschen. Das Altenheim hat heute immer mehr die Aufgabe, pflegebedürftige Menschen aufzunehmen. Damit wandelt sich das Altenheim immer mehr zu einem Pflegeheim. Das reine Wohnen tritt in den Hintergrund.
Der Begriff Altenheim trägt für viele Menschen eine negative Klangfärbung mit sich. Ans „Abschieben“ denkt man oder an „verwirrte ältere Menschen“. Ein Altenheim ist ein Zuhause für diejenigen Menschen, die nicht mehr alleine wohnen wollen oder es nicht mehr können. Altenheime können in staatliche (städtischer), kirchlicher oder Privater Trägerschaft geführt werden. Für das Leistungsspektrum und die Qualität der Einrichtung ist dies jedoch unerheblich.

Ein Pflegeheim ist eine Stätte, in der alte Menschen, schwer chronisch kranke Menschen, geistig und körperlich schwerstbehinderten Menschen leben. Sie werden dort 24 Stunden lang versorgt und gepflegt. Ein Pflegeheim kennzeichnet sich also dadurch, dass in ihm pflegebedürftige Personen wohnen. Das Merkmal Pflege bzw. Pflegebedürftigkeit der Bewohner grenzt das Pflegeheim von einem Alten- oder Seniorenheim ab. 
Ein Pflegeheim ist nicht mit einem Wohnheim zu verwechseln. Zwar leben auch Wohnheimen oft behinderte oder kranke Menschen genau wie in einem Pflegeheim Diese können zwar auch pflegebedürftig sein, jedoch steht die soziale Integration an erster Stelle und nicht die Pflege wie bei einem Pflegeheim. Oft gibt es aber keine strikte Trennung zwischen Pflege- und Altenheim. Man findet durchaus Pflegheime, in denen nur jüngere behinderte oder kranke Menschen leben. Die Statistik sagt, dass zu Beginn des Jahres 2006 über 675 Tausend ältere Menschen in etwa 11.000 Pflegeheimen untergebracht waren. Das sind 32 % der etwa 2 Millionen pflegebedürftigen Menschen Deutschlands.
In einem Pflegeheim ist die Stufe der Abhängigkeit von der pflegerischen Versorgung hoch. Die Pflegestufen der Pflegeversicherung geben hier Anhaltspunkte.
In Pflegeheimen leben stark pflegebedürftige Menschen. Die Ursache der Pflegebedürftigkeit – ob alters- oder krankheitsbedingt – ist unerheblich. Abzugrenzen sind Pflegeheime von reinen Altenheimen oder Seniorenheimen, in denen alte Menschen ohne (größeren) Pflegebedarf wohnen. Häufig findet man allerdings Mischformen zwischen Pflegeheimen und Altenheimen.
Der Tagesablauf in Pflegeheimen soll dem Tagesablauf, wie ihn die Bewohner von zuhause kennen, gleich sein. Doch praktisch ist dies nur schwer durchführbar, es können nicht alle Personen etwa um 6.00 Uhr oder erst um 10.00 Uhr in den Pflegeheimen geweckt und angezogen werden. Die Pflegeheime haben einen Kompromiss zwischen dem personell Möglichen und dem im Einzelfall Gewünschtem zu suchen.
Die Altenpflegerin oder der Altenpfleger oder die Altenpflegehelferin oder der Altenpflegehelfer, also die Altenpflegekraft, soll die feste Bezugsperson für drei bis acht Bewohner sein. Tatsächlich haben Pflegeheime jedoch ein Rotationsschema, den sog. Dienstplan, nach dem die Pflegepersonen von Tag zu Tag und von Vormittags- zu Nachmittagsdienst wechseln. Auch am Wochenende muss Pflege-Dienst verrichtet werden.
Aktuell (2007) sind nur 10 bis 20 % Männer als Altenpfleger oder Altenpflegehelfer in der Altenpflege tätig.

Seniorenheime (Seniorenresidenz) sind Wohneinrichtungen zur Betreuung und Pflege alter Menschen. Seniorenheime unterscheiden sich von Pflegeheimen nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit der Bewohner. Bei den Pflegeheimen steht die Pflege im Vordergrund, bei den Seniorenheimen das Wohnen unter Betreuung. Oftmals besteht bei den Bewohnern der Seniorenheime ein lediglich gering ausgeprägter Hilfebedarf.
Häufiger als reine Seniorenheime (oder auch Pflegeheime) sind Mischformen, also Einrichtungen, die sowohl schwerst pflegebedürftige Personen als auch ältere Menschen aufnehmen, die nur geringe Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens benötigen.

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